| Startseite | Kontakt | Impressum |
![]() |
|
|
![]() Unterweisungen Die wichtigste Voraussetzung für sicheres Arbeiten ist, dass die ausführenden Personen die Gefahren bei ihrer Arbeit richtig einschätzen können sowie Maßnahmen beherrschen und anwenden, die zu ihrer eigenen Sicherheit und für die Sicherheit anderer erforderlich sind. Diese Kenntnisse müssen durch eine entsprechende Ausbildung, durch Schulungen und durch Unterweisungen vermittelt und immer wieder aufgefrischt werden. Das Arbeitsschutzgesetz schreibt dem Arbeitgeber vor, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Dabei hat die Unterweisung Anweisungen und Erläuterungen zu beinhalten, die auf den Arbeitsplatz bzw. den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Ebenso verpflichtet § 4 Abs. 2 Unfallverhutungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) den Unternehmer, seine Mitarbeiter vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich nachweislich, über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung zu unterweisen. Die Einbindung der Unterweisung in die Struktur der betrieblichen Maßnahmen ist Pflicht des verantwortlich handelnden Vorgesetzten.
Übersicht
Der Arbeitgeber hat zu folgenden Zeitpunkten zu unterrichten und zu unterweisen:
Die Teilnehmerzahl sollte möglichst zehn Personen nicht überschreiten. Wer soll unterweisen? Verantwortlich sind der Arbeitgeber und die Führungskräfte, an die die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz delegiert wurden. Ihnen stehen dazu die Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte oder der Betriebsarzt beratend zur Verfügung. Nicht immer ist es sinnvoll, dass die Führungskräfte selbst die Unterrichtung vornehmen. Dies kann auch an Fachkundige delegiert werden. Eine Weiterbildung zu den grundlegenden Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sollten die Verantwortlichen aber auf jeden Fall in Anspruch nehmen. Wir führen für Sie die Unterweisung „vor Ort“ in Ihrem Betrieb durch. Fordern Sie noch heute ein kostenloses und unverbindliches Angebot an. Die zu behandelnden Unterweisungsthemen ergeben sich aus den betrieblichen Gegebenheiten. Allgemeine Themen bzw. Unterweisungsinhalte sind z.B.:
|
| 2006 © Büro für Arbeitsschutz Reichelt |